10 Kommentare

  1. @YvesTychon
    Drogendealer interessiert doch einzig ob ein Stoff verboten ist oder nicht.
    Da Fahrer durch die Polizei aber genauso gut auf Hasch und Koks wie auf Alkohol oder Heroin kontrolliert werden können ziehen Sie völlig falsche Schlüsse!
    Eine 0-Promille Grenze (für alles) am Steuer spielt ganz sicher niemand Bösartigem in die Hände - einzig der Straßenverkehr könnte sicherer werden!

  2. Ich möchte noch einen Schritt weiter gehen. Alkohol hat in der Öffentlichkeit und vorallem auf JGV-Parties etc. bei den fast ausschließlich minderjährigen Besuchern generell nichts zu suchen. Wer ein Bierchen trinken will kann das zu hause oder im Café machen.

    In Norwegen droht bei Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit sogar Gefängnis, zurecht wie ich finde.

  3. Unsere Politiker spinnen tatsächlich. Die können sich einen Chauffeur leisten; der kleine Mann aber nicht. Was sind schon 2 Bier oder 2 Glas Wein? Raser machen unsere Straßen doch unsicher.

  4. @ Peter Norml: Die Standardfrage der Polizisten dürfte "Haben Sie etwas getrunken?" und nicht "Haben Sie gekifft?" oder "Gerade gefixt?" lauten.

    @ JP Drescher: Der von Ihnen verwendete Begriff "Alkohol in der Öffentlichkeit" im Falle Norwegens (und anderer Länder) ist irreführend. Selbstverständlich kann jeder, der sich's leisten kann, auf einer Caféterrasse in Oslo nach Herzenslust Bier, Wein oder Aquavit konsumieren. Verboten ist hingegen, mit der Bierdose oder der Schnapspulle durch die Straßen zu ziehen - auch zu Fuß!

    Im übrigen sollte die Politik endlich mal einen Unterschied zwischen trinkenden Autofahrern und Auto fahrenden Trinkern machen. Das wirkliche Problem sind nicht die Fahrer mit 0,2 oder 0,5 Promille, sondern die unverbesserlichen "Helden", die im Dauersuff mit Werten von über zwei Promille ihre Mitmenschen gefährden und sich auch durch Fahrverbote nicht abschrecken lassen.

  5. @YvesTychon
    Da unterschätzen Sie die Polizei aber! Die Beamten die "die Frage" stellen sind im Regelfall ziemlich gut ausgebildet und fragen darum "Kundenspezifisch" angepasst. Wenn Sie noch nie nach Hasch gefragt wurden weisen Sie Anzeichen auf die diese Frage wahrscheinlich überflüssig machen.
    Ich bin ja nun wirklich tolerant was die Erfüllung des menschlichen "Rauschbedürfnisses" betrifft... Konsum und Handel in Gegenwart Minderjähriger oder die berauschte Teilnahme am Straßenverkehr gehören aber ganz sicher nicht zu den Rechten derer die sich gerne berauschen! Jugendschutz und der bestmögliche Schutz Dritter im Straßenverkehr muss bedingungslos vor den Wünschen von Menschen stehen für die das Einnehmen berauschender Mittel so sehr zum Alltag gehört das sie danach noch Auto fahren müssen.

  6. Lieber Herr Norml,

    wahrscheinlich bin ich mittlerweile so alt, dass mich kein Ordnungshüter mehr nach Rauschgiftkonsum fragt.

    Keineswegs will ich einem ungezügelten Alkoholkonsum das Wort reden. Allerdings glaube ich, dass der Vorschlag der Ministerin, der sich an Führerscheinanfänger (und somit an Volljährige) richtet, nichts mit dem von Ihnen erwähnten "Rauschbedürfnis" zu tun hat, da m.E. der Konsum von zwei Gläsern Bier zwar zu etwa 0,5 Promille, nicht aber zum Rausch oder zu Fahruntüchtigkeit führt.

    Wenn dem so wäre (jetzt mach´ ich mich mal so richtig beliebt), müsste parallel eine reduzierte Promillegrenze für Senioren eingeführt werden. Schließlich lässt sich die im Alter nachlassende Reaktionsfähigkeit nicht uneingeschränkt durch langjährige Fahrpraxis kompensieren.

    Erstaunlich bei unseren Politikern ist im übrigen, dass dem Autofahrer immer und der maroden Infrastruktur nie die Schuld für Unfälle gegeben wird!

  7. Im Prinzip... endgültig disqualifiziert.
    Mit 0,5 Promille befriedigt man schon lange ein Rauschbedürfniss! Da gibts nix zu diskutieren! Da finden sich ja noch nicht mal kontroverse Aussagen von Medizineren, Toxikologen o.ä. Fachleuten.
    Bei nem Joint ist das Expertenlager noch nicht geschlossen einig... bei 0,5 promille Alkohol im Blut allerdings gibts keine Zweifel das bereits ein gewisses Bedürfniss nach Rausch bzw. Bewusstseins- und Wahrnehmungsveränderung befriedigt wird.
    Oder sind zwei Schnäpse/Bier/Wein etwa blos ein "Nahrungsergänzungsmittel"? Auf Molekularbasis reduziert ist Ethanol (gemein als Alkohol bezeichnet) völlig zweifelsfrei den Nervengiften zuzuordnen - egal wie klein die Dosis ist - immer werden Nervenzellen irreperabel geschädigt.
    Prost!