Bisher war es schwierig, das Bußgeld im Ausland einzutreiben. In Zukunft sollen die Verkehrssünder nach Feststellung des Verstoßes eine Zahlungsaufforderung mit sofortiger Wirkung zugestellt bekommen.
Möglich wird das durch eine neue europäische Richtlinie.
vrt/sh - Bild: Nicolas Maeterlinck/BELGA