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Hafenarbeit in Belgien soll modernisiert werden

12.12.201509:14
Arbeiter im Hafen von Antwerpen

Belgien wird das Gesetz zur Regelung der Hafenarbeit reformieren, weil es laut EU-Kommission gegen die Wettbewerbsregeln verstößt. Das Gesetz aus dem Jahr 1972 sieht vor, dass nur ausgebildete Dockarbeiter Schiffe be- und entladen dürfen. Gewerkschaften und Arbeitgeber zeigen sich enttäuscht.

Belgien wird das Statut der Hafenarbeiter modernisieren. Wirtschaftsminister Peeters hat dazu eine Einigung mit der EU-Kommission erzielt. Die Europäische Union hatte ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Belgien eröffnet, weil das Major-Gesetz den freien Wettbewerb verhindert.

Die Gewerkschaften befürchten, dass die Reform zu weit gehen könnte. Die Arbeitgeber hingegen finden, dass die Liberalisierung der Hafenarbeit nicht weit genug geht. Worin genau die Einigung von Wirtschaftsminister Kris Peeters mit der zuständigen EU-Verkehrskommissarin Violeta Bulc aber besteht, ist noch nicht bekannt.

Alles dreht sich um das sogenannte Major-Gesetz aus dem Jahr 1972 – benannt nach einem ehemaligen Minister. Demnach dürfen in den belgischen Häfen Schiffe nur von anerkannten Dockarbeitern be- und entladen werden. Reedereien dürfen keine günstigen Leiharbeiter einsetzen, sondern müssen stets auf die offiziellen Hafenarbeiter zurückgreifen.

Weil das aber gegen die Regeln der Konkurrenz verstößt, hatte die EU mit einem saftigen Bußgeld gedroht. Peeters ist überzeugt, das Gesetz dahingehend abgeändert zu haben, dass es im Einklang mit den EU-Richtlinien steht und die Kommission das Vertragsverletzungsverfahren einstellt.

Eine vollständige Liberalisierung der Hafenarbeit werde es vorerst aber nicht geben, betonte Peeters.

akn/sh/km - Bild: Dirk Waem/BELGA

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