Sie hatte erklärt, der Urnengang sei illegal, weil das Problem Brüssel-Halle-Vilvoorde nicht gelöst sei. Der Staatsrat allerdings begründete seine Ablehnung damit, dass der Vlaams Belang das nicht ausreichend beweisen könne. Außerdem sah er keine Dringlichkeit in der Sache. Die Partei will jetzt direkt beim Verfassungsgerichtshof gegen die Wahlen klagen.
belga/rtbf/alk