Die Flinterstar war am 3. Oktober mit dem Gas-Tanker Al-Oraiq kollidiert und gesunken. Gleich nach dem Zwischenfall versuchte die niederländische Reederei Flinter, sich aus der Verantwortung zu ziehen.
Sie erklärte das Schiff gemäß dem Seerecht für "aufgegeben" - nach der Lesart der Eigner mussten damit "Dritte" für die Bergung aufkommen. Belgien also, schließlich liegt der Frachter auf einer Sandbank in belgischen Hoheitsgewässern.
Der für die Nordsee zuständige Staatssekretär Bart Tommelein wollte das nicht so stehen lassen. Und das Handelsgericht von Brügge folgte jetzt der Argumentation des belgischen Staates. Demnach muss also nun doch die Reederei Flinter als Eignerin die Kosten für die Bergung tragen.
"Ich kann dieses Urteil nur begrüßen", sagte Tommelein. "Mein erklärter Wille war es immer, die Kosten für den belgischen Steuerzahler so gering wie möglich zu halten." Flinter kann gegen das Urteil aber noch Berufung einlegen.
Roger Pint - Bild: Kurt Desplenter/BELGA