In Wahlkreisen, in denen nur zwei oder drei Sitze vergeben werden, sei die Sperrklausel von fünf Prozent unzumutbar hoch, so dass eine proportionale Vertretung der politischen Kräfte nicht gegeben sei, sagen die Richter. Es müssten mindestens vier Sitze vergeben werden.
Das Verfassungsgericht beschäftigte sich auf Bitten des Staatsrats mit der Angelegenheit. Dort hatte eine Politikerin von Ecolo aus der Provinz Luxemburg geklagt. Die Wahlkreise Neufchâteau-Virton und Arlon-Marche-Luxembourg haben bei die Wahl zum Wallonischen Parlament nur zwei bzw. drei Sitze zu vergeben.
Nun muss der Staatsrat entscheiden, ob er die Sitzverteilung nach der Wahl vom vergangenen Jahr für diese Wahlkreise für nichtig erklärt.
belga/okr