Die Regierung der Französischen Gemeinschaft hat das Numerus-Clausus-Dekret für Medizinstudenten vorgelegt: Nach dem ersten Studienjahr müssen die Studenten an einem gleichen Tag 150 Multiple-Choice-Fragen beantworten, um zu den 600 Medizin- oder 90 Zahnmedizinstudenten zu gehören, die zum zweiten Jahr zugelassen werden.
Den Hintergrund bilden die föderalen Vorgaben über die sogenannte INAMI-Nummer, die den Patienten Anrecht auf Rückerstattung durch die Krankenkassen gibt. Dies hatte im Vorfeld zu zwischengemeinschaftlichen Spannungen geführt, dies nachdem die flämischen Universitäten als erste einen Numerus Clausus eingeführt hatten.
belga/fs - Illustrationsbild: Nicolas Maeterlinck (belga)