Facebook muss binnen 48 Stunden die Registrierung belgischer Nutzer aussetzen, die dafür nicht ausdrücklich ihre Zustimmung erteilt haben. Das hat ein Gericht in Brüssel am Montag angeordnet. Weil auf Facebook auch die Suchanfragen von Nicht-Mitgliedern registriert werden, waren die zuständigen Datenschutzstellen wegen einer einstweiligen Verfügung vor Gericht gezogen.
Wenn Facebook sich nicht an die richterliche Anordnung hält, wird die Zahlung eines Zwangsgeldes zugunsten der Privacy-Kommission von 250.000 Euro pro Tag fällig. Facebook will gegen den Richterspruch in Berufung gehen.
vrt/rkr - Illustrationsbild: Karen Bleier (afp)