Vom kommenden Jahr an sollen verurteilte Straftäter auch tatsächlich ihre Gefängnisstrafe antreten. Das will Justizminister Koen Geens mit einem neuen Gesetz erreichen. Demnach sollen Verurteilte künftig mindestens die Hälfte ihrer Haftzeit auch absitzen. Das soll auch gelten für Gefängnisstrafen unter vier Monaten, die bisher grundsätzlich zur Bewährung ausgesetzt wurden.
Vor allem notorische Verkehrssünder hat Koen Geens im Blick. Polizeirichter haben vermehrt Alarm geschlagen, dass Wiederholungstäter von schweren Verkehrsübertretungen zu oft verschont blieben. Die höhere Quote von Haftantritten soll nicht zu einer Verschärfung der Überbelegung in den Gefängnissen führen. Die Haftstrafe bliebe in jedem Fall auch bei schweren Verkehrsübertretungen das letzte Mittel.
So will Justizminister Koen Geens in Zukunft auch verstärkt auf alternative Strafen setzen.
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