Der frühere wallonische Regionalabgeordnete Bernard Wesphael kann wegen einer Lücke im Gesetz Widerspruch einlegen gegen die Sicherheitspfändung seiner Abgeordnetenentschädigung. Das hat der Verfassungsgerichtshof am Donnerstag entschieden.
Die Anwälte von Wesphael hatten im August 2014 Widerspruch gegen die Pfändungen eingelegt. Zum damaligen Zeitpunkt war die Frist von fünf Taten nach Ankündigung der Pfändung bereits lange abgelaufen. Das Erstinstanzliche Gericht von Lüttich bat den Verfassungsgerichtshof um Überprüfung. Dieser hielt in seinem Urteil fest, dass im Gesetz die Fünf-Tage-Frist lediglich für die Pfändung von beweglichem Eigentum geregelt ist. Von Sicherheitspfändung sei dort nicht die Rede.
Bernard Wesphael muss sich ab Dezember vor dem Schwurgericht von Mons verantworten. Er steht im Verdacht, Ende 2013 seine Ehefrau in einem Hotelzimmer in Ostende getötet zu haben.
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