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Justiz untersucht Euthanasiefall

29.10.201506:52
Archivbild: Euthanasie_Olivier Vin/Belga
Archivbild: Olivier Vin/Belga Das Thema "Euthanasie" sorgt immer wieder für Diskussionen

Ein Fall von möglicherweise illegal angewandter aktiver Sterbehilfe sorgt für Aufsehen. Die Akte wurde an die Justiz weitergegeben - eine Premiere. Im schlimmsten Fall droht dem Arzt, der die Euthanasie durchgeführt hat, eine Mordanklage.

Die 85-jährige Simona De Moor aus Antwerpen ist am 22. Juni dieses Jahres verstorben. Sie schied auf eigenen Wunsch hin aus dem Leben. Drei Monate zuvor hatte sie ihre Tochter verloren, der Schmerz war für sie anscheinend unerträglich. Deswegen trat sie an ihren langjährigen Hausarzt heran und bat ihn um Euthanasie.

Die ganze Geschichte wurde dokumentiert - und zwar in einer Reportage, die vor einigen Wochen im australischen Fernsehen ausgestrahlt wurde. Seither schlägt der Fall hohe Wellen.

Experten sind jedenfalls der Ansicht, dass der Schmerz über den Verlust eines Familienmitgliedes nicht als "unerträgliches psychisches Leiden" betrachtet werden kann, was aktive Sterbehilfe laut Gesetz rechtfertigen würde. Und das zuständige Kontrollgremium, das im Zweifel Euthanasiefälle untersuchen soll, sieht das offensichtlich genauso.

Nach einer kurzen Anhörung des Arztes wurde die Akte jedenfalls an die Justiz weitergereicht. Die Staatsanwaltschaft Antwerpen wird den Fall jetzt prüfen. Es ist das erste Mal seit der Legalisierung der Euthanasie im Jahr 2002, dass ein Fall von aktiver Sterbehilfe von der Justiz untersucht wird.

Roger Pint - Bild: Olivier Vin (belga)

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