Als juristische Personen könnten Gewerkschaften auch als Organisation gerichtlich belangt werden. Auch die Finanzen unterliegen dann strengeren Kontrollen.
Die N-VA erklärt den Gewerkschaften den Krieg, so titelt die Zeitung La Libre Belgique am Dienstag. Im Zuge der Streikaktion vergangene Woche und den beiden Todesfällen in Lüttich platzte der N-VA-Abgeordneten Zuhal Demir am Freitag der Kragen. In einem Kommuniqué erklärte sie, es sei an der Zeit das Streikrecht neu zu definieren.
Neu ist das Ganze aber nicht: Die Wandlung gewerkschaftlicher Organisation in juristische Personen ist Bestandteil des N-VA-Parteiprogramms. Die kurdischstämmige Genterin, selbst aus dem Arbeitermilieu stammend, will jetzt einen Gesetzesvorschlag in die Kammer einbringen. Bislang können Gewerkschaften in Belgien nicht vor ein Gericht gezerrt werden, als juristische Person könnten im Falle eines Streiks Zivilparteien die Gewerkschaften verklagen. Bislang konnte man nur Einzelpersonen, also beispielsweise Streikende, vor Gericht zerren.
Auch müssten die Gewerkschaften transparenter werden, was ihre Finanzen angeht: Stichwort Kriegskassen. Regierungspartner MR hatte schon in der vergangenen Woche angekündigt, ein Recht auf Arbeit gesetzlich zu verankern. Arbeitnehmer dürften im Falle eines Streiks nicht daran gehindert werden, an ihren Arbeitsplatz zu gelangen.
Die flämischen Christdemokraten von der CD&V sind da zurückhaltender. Sie befürchten Ärger an der Basis, die schon mit Indexsprung und dem höheren Renteneintrittsalter genug verdauen musste.
Volker Krings - Foto: Kristof van Accom (belga)