Für einige Gewerkschaftler, die am Montag an der Blockade der E40-Autobahn teilgenommen haben, könnte ihre Beteiligung ein gerichtliches Nachspiel haben. Die Polizei hat mehrere Personen identifiziert und die Namen der Staatsanwaltschaft mitgeteilt.
Eine vorsätzliche Behinderung des Straßenverkehrs könne mit hohen Haftstrafen und Geldbußen bis 6.000 Euro geahndet werden, schreiben mehrere Zeitungen. Demonstrationen auf Autobahnen sind an sich verboten. Über eine Anklage der betroffenen Gewerkschaftsmitglieder muss jetzt das Gericht in Lüttich entscheiden.
Im Umfeld der Autobahnblockade hatte es zudem Berichte über zwei Todesfälle gegeben. In beiden Fällen konnte eine notärztliche Versorgung aufgrund der Straßenblockade angeblich nicht rechtzeitig erfolgen.
belga/rkr - Illustrationsbild: Eric Lalmand (belga)