Premierminister Charles Michel hat die Streikaktionen von Anfang der Woche in ungewöhnlich scharfer Form verurteilt. Das Recht zu streiken beinhalte nicht, andere Menschen in ihrer Bewegungsfreiheit einzuschränken, die sich nicht an dem Protest beteiligen wollen, sagte Michel in der Kammer.
Mitglieder der sozialistischen Gewerkschaft FGTB hatten am Montag unter anderem die Autobahnen im Lütticher Raum blockiert und damit den Verkehr vollends zum Erliegen gebracht.
Michel sagte in der Kammer: "Niemand stellt das Recht zu protestieren oder zu streiken grundsätzlich in Frage." Aber das Recht zu streiken erlaube dann doch nicht alles. "Wir leben immer noch in einem Rechtsstaat, und demnach ist etwa das Blockieren einer Autobahn illegal." Deswegen rufe er denn auch alle Beteiligen ausdrücklich dazu auf, sich an geltendes Recht zu halten. Das Recht zu streiken höre nämlich da auf, wo für die Nicht-Streikwilligen das Recht auf Bewegungsfreiheit beginne.
Ungewöhnlich scharfe Kritik also, von einem ungewöhnlich ungehaltenen Premier.
Hintergrund der Kritik von Premierminister Charles Michel war auch ein tragischer Todesfall in Lüttich. In einem örtlichen Krankenhaus hatte eine Patientin nicht notoperiert werden können, weil der Chirurg wegen der Straßenblockaden im Stau stecken geblieben war. Die Frau aus Dänemark war in der Folge verstorben.
Roger Pint - Foto: Nicolas Maeterlinck (belga)