Die Betriebsrenten sind - neben der gesetzlichen Pension - ein viel genutztes zweites Standbein. Rund 2,8 Millionen Arbeitnehmer haben eine solche "Gruppenversicherung". Hier handelt es sich um einen Sparstrumpf, in den sowohl der Arbeitnehmer, als auch dessen Arbeitgeber einzahlen. Am Ende der beruflichen Laufbahn wird das Geld ausgezahlt, mit einer Rendite von - bis jetzt - 3,25 bzw. 3,75 Prozent. Verglichen mit den derzeitigen Niedrigzinsen war das schon eine sehr lukrative Rendite; deswegen drängten denn auch insbesondere die Arbeitgeber auf eine Reform.
Und auf die hat man sich jetzt also verständigen können. Demnach gilt ab jetzt ein variabler Zinssatz, der sich innerhalb einer Schere bewegen wird: mindestens 1,75, höchstens 3,75 Prozent. Festgelegt wird der auf der Grundlage des Zinssatzes auf Staatsanleihen. Die neue Regelung gilt nur für das Geld, das ab Inkrafttreten eingelassen wird, also ab dem 1. Januar kommenden Jahres.
Für die Gewerkschaften ist das denn auch eine tragbare Lösung: Die erworbenen Rechte blieben unangetastet, hieß es, und 1,75 Prozent sei im Augenblick immer noch eine respektable Rendite.
Roger Pint - Illustrationsbild: Pascal Pavani (afp)