Der Soziale Dialog funktioniert also doch noch. Arbeitgeber und Gewerkschaften sind jedenfalls im Begriff, ein Problem aus dem Weg zu räumen, das schon seit längerer Zeit für nicht unerhebliche Spannungen sorgt.
Im Mittelpunkt: die sogenannten "Betriebsrenten", die viele Unternehmen ihren Mitarbeitern am Ende ihrer Laufbahn auszahlen. In der Praxis wird dieser Sparstrumpf angelegt über Beiträge, die vom Arbeitgeber und auch vom Mitarbeiter kommen. Nur ist es so: Im Augenblick beläuft sich die Rendite auf 3,25 beziehungsweise 3,75 Prozent. Im Vergleich mit den derzeit üblichen Zinssätzen bei anderen Finanzprodukten ist das durchaus viel. "Zu viel", sagen aber die Unternehmen. Es sind nämlich die Arbeitgeber, die den Rest zuzahlen müssen, falls die versprochene Rendite nicht erreicht wird.
Nach Informationen des flämischen Rundfunks haben sich die Gewerkschaften und Arbeitgeber jetzt aber in der Streitfrage um die betriebliche Zusatzrente geeinigt. Demnach gibt es künftig eine variable Verzinsung mit einer festen Unter- und Obergrenze. Die Mindestrendite liegt bei 1,75 Prozent. Der Höchstsatz bei 3,75 Prozent. Wie hoch der Aufschlag auf die Mindestrendite liegt, hängt von der Zinsentwicklung langfristiger Staatsanleihen ab.
Darüber hinaus einigten sich die Sozialpartner auch noch auf weitere Maßnahmen in Bezug auf Arbeitslose beziehungsweise Menschen mit Langzeiterkrankungen.
Die Einzelheiten des Abkommens zwischen den Sozialpartnern werden jetzt den Mitglieder zur Abstimmung vorgelegt.
vrt/rop/jp - Bild: Filip De Smet (belga)