Eine 59-jährige Großmutter aus Gent ist vom Vorwurf fahrlässiger Tötung freigesprochen worden. Nach einer Sylvesterfeier hatte sie ihre fünfwöchige Enkelin zu sich ins Bett geholt, weil das Baby weinte, und war dann eingeschlafen. Die Staatsanwaltschaft hatte ihr vorgeworfen, nach Alkoholgenuss ein Schlafmittel genommen zu haben.
Das Gericht befand, ein Kausalzusammenhang davon mit dem Kindtod sei nicht erwiesen.
b fs