Nur noch ein Entscheid des Kassationshofes kann jetzt noch verhindern, dass sich Jean-Claude Van Cauwenberghe doch noch vor einem Gericht verantworten muss. Im Zusammenhang mit dem Affärensumpf von Charleroi war sein Name zwar immer wieder gefallen, er war deswegen auch 2005 von seinen politischen Ämtern zurückgetreten. Für eine Anklage hatte es aber nie gereicht.
Im vorliegenden Fall geht es um die so genannte "Sodexo-Akte". Das Dienstleistungsunternehmen hatte einen Vertrag zur Lieferung von 750 warmen Mahlzeiten in den Schulen von Charleroi. Unterm Strich stellte sich aber heraus, dass 200 Essensrationen weniger gebraucht wurden. Sodexo entstand damit ein Verdienstausfall in Höhe von rund 150.000 Euro. Und da soll Van Cau ins Spiel gekommen sein. Der PS-Politiker soll ein Arrangement gefunden haben, um diesen Verlust auszugleichen. Offenbar wurden Rechnungen künstlich aufgebläht. Als Gegenleistung soll Sodexo zwei Abendessen in einem Feinschmeckerrestaurant spendiert haben.
Bereits im März hatte die Ratskammer von Charleroi den ehemaligen wallonischen Ministerpräsidenten an ein Strafgericht verwiesen. Van Cauwenberghe legte aber Berufung ein. Jetzt bestätigte aber die Anklagekammer von Mons das Urteil der ersten Instanz. Ihm jetzt noch gegebenenfalls ein Einspruch vor dem Kassationshof.
Roger Pint - Bild: belga