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Gesetzesänderungen zum 1. Oktober

01.10.201509:25
Verkehrssicherheitstag der Polizeizone Weser-Göhl

Der 1. Oktober bringt einige Gesetzesänderungen mit sich. Die Mahlzeitschecks in Papierform gibt es nicht mehr, bei bestimmten Patientengruppen wird die Drittzahlerregelung angewendet, Lastwagen ab 3,5 Tonnen Gewicht werden für die ab April 2016 geltende Kilometerabgabe registriert.

Zum heutigen 1. Oktober gibt es einige Gesetzesänderungen. So gehören die Mahlzeitschecks in Papierform der Vergangenheit an. Ab sofort gibt es sie nur noch elektronisch.

Hausärzte sind ab diesem Donnerstag verpflichtet, bei bestimmten Patientengruppen die Drittzahlerregelung anzuwenden. Anfang Juli hatte eine Übergangsperiode begonnen, die jetzt abgelaufen ist. Die elektronische Bearbeitungssoftware für die Drittzahlerregelung arbeitet allerdings noch nicht vollständig, sodass noch eine Duldungsfrist gilt. Von der Maßnahme betroffen sind knapp zwei Millionen Menschen in Belgien. Sie zahlen künftig nur noch die Selbstbeteiligung an den Kosten ihres Arztbesuchs. Den Restbetrag muss der Arzt bei der Krankenkasse einfordern.

Neu ist auch, dass Lastwagen ab 3,5 Tonnen Gewicht ab heute für die Kilometerabgabe registriert werden können, die im April 2016 in Kraft tritt. Nach der Anmeldung des LKW und der Zahlung einer Kaution bekommt der Halter die sogenannte On-Board-Unit (OBU) ausgehändigt. Mit diesem elektronischen Gerät wird der Betrag der Abgabe berechnet - aus Basis der gefahrenen Kilometer.

Am 1. Oktober führt die Polizei auf Anweisung der Glücksspielkommission verstärkt Kontrollen in Cafés durch, in denen Bingo-Spielautomaten stehen. Diese müssen ab sofort über ein Lesegerät für den elektronischen Ausweis verfügen. Minderjährige sollen so am Spielen gehindert werden.

 

belga/vrt/jp - Archivbild: BRF

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