Pensionsminister Bacquelaine hat am Freitag einen Pressebericht im Zusammenhang mit der Anhebung der Lebensarbeitszeit präzisiert. Konkret geht es um die betriebseigene zusätzliche Altersvorsorge.
In dem Pressebericht hatte es geheißen, der Betrag könne erst ab dem 65. Lebensjahr ausgezahlt werden. Bacquelaine erklärt, der Zeitpunkt "65 Jahre" sei nicht entscheidend, vielmehr wolle die Regierung die Zusatzrente an die berufliche Laufbahn binden. Konkret: der Kapitalertrag aus der betriebseigenen Altersvorsorge könne erst dann bezogen werden, wenn die Laufbahn zu Ende sei, und der Betreffende auch effektiv in Rente gehe.
Es werde aber Übergangsregelungen geben. Zur Zeit liefen noch Gespräche mit den Sozialpartnern.
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