Arbeiter im Baufach haben künftig ebenfalls Anrecht auf eine längere Kündigungsfrist als bisher. Das hat der Verfassungsgerichtshof im Fall einer Arbeiters entschieden, der mit Unterstützung der Gewerkschaft dagegen geklagt hatte, dass ihm der Anspruch darauf verweigert worden war.
Der Arbeiter berief sich dabei auf das Gesetz über das Einheitsstatut von Januar 2014, in dem die Kündigungsfristen von Arbeitern und Angestellten angeglichen wurden. Darin waren zwei Ausnahmeregelungen für die Baubranche vorgesehen. Unter anderem sah das Gesetz für Beschäftigte ohne festen Arbeitsstandort eine kürzere Kündigungsfrist vor - nach Auffassung des Arbeiters eine Diskriminierung. Auch der Verfassungsgerichtshof urteilte nun, dass für Arbeiter mit wechselnden Standorten die gleichen Rechte gelten müssen wie für die anderen.
Nach Angaben der Gewerkschaft sind 100.000 Baufacharbeiter von dem Urteilsspruch betroffen.
belga/rkr/km