In einem Eilverfahren hat ein Gericht in Brüssel den Einspruch mehrerer muslimischer Verbände gegen einen Entscheid des flämischen N-VA-Ministers Ben Weyts abgewiesen. Dabei ging es um rituelle Schlachtungen ohne Betäubung in Räumen, die nur vorübergehend dazu genutzt werden.
Der Koordinierungsrat der islamischen Institutionen hatte vorgebracht, dass das Verbot gegen Religionsfreiheit verstoße. Der Minister, der sich auf die europäische Gesetzgebung berufen hatte, erhielt jetzt Recht.
belga/rkr