Das hat die Ratskammer am Morgen verfügt. Zur Begründung hieß es, es bestehe die Gefahr, dass der Mann eine ähnlich Tat nochmal begehe. Zum Motiv will der 52-Jährige nach wie vor keine Angaben machen. Der Haftrichter hat ein psychiatrisches Gutachten angefordert.
vrt / jp