Am heutigen 1. September treten einige neue Regel der Föderalregierung in Kraft. So wird die Mehrwertsteuer auf Strom für Familien erhöht. Die Vorgängerregierung hatte die Steuer noch herabgesetzt, um die Kaufkraft zu stärken. Jetzt beträgt sie wieder 21 Prozent, um den Haushalt zu festigen. Für eine Durchschnittsfamilie bedeutet die Maßnahme Mehrkosten von etwa hundert Euro im Jahr. Für Betriebe ändert sich nichts, da sie schon immer 21 Prozent Mehrwertsteuer auf Strom zahlten.
Am Dienstag werden außerdem bestimmte Sozialleistungen und Rentenbeträge angehoben, und zwar um zwei Prozent. So steigt das Eingliederungseinkommen beispielsweise für Alleinstehende auf 834 Euro pro Monat. Die Mindestrente für Alleinstehende beläuft sich auf 1.146 Euro.
vrt/rtbf/jp - Illustrationsbild: Siska Gremmelprez (belga)