Der Ministerrat hat sich heute erneut mit der Liste von Verfassungsartikeln befasst, die nach den Wahlen abgeändert werden können. Danach soll die Liste an das Parlament weitergeleitet werden.
Wenn das Parlament eine solche Revisionserklärung verabschiedet hat, werden beide Kammern automatisch aufgelöst.
Damit ist der Weg für Neuwahlen frei. Geschieht das noch in dieser Woche, dann wäre der Termin der 13. Juni.
Die Regierungsspitze hat sich am Montag auf die Revisionserklärung einigen können. Diese enthält die Liste der Verfassungsartikel, die in der kommenden Legislaturperiode zur Abänderung freigegeben werden.
Man einigte sich darauf, die Liste von 2007 zu übernehmen. Sie wurde aber um vier Punkte ergänzt, unter anderem um den Bereich Justiz. Insgesamt sei aber nichts Weltbewegendes hinzugefügt worden, hieß es auf frankophoner Seite.
Flämische Aktivisten werfen Regierung Verstoß vor
Einige radikale flämische Aktionsgruppen wollen die Föderalregierung und das Parlament wegen Missachtung der Verfassung zur Verantwortung ziehen. Es handelt sich um die Vlaamse Volksbeweging, das Taal-Aktie-Komitee und das Komitee Halle-Vilvoorde.
Ihrer Meinung nach ist die Art und Weise, wie die Kammer aufgelöst und Neuwahlen ausgeschrieben werden sollen eine Rechtsbeugung und ein Verstoß gegen die Verfassung. Die flämischen Aktivisten verlangen deshalb eine Änderung des Wahlgesetzes. Dies sei auch dann noch möglich, wenn die Regierung nur die laufenden Geschäfte wahrnehme.
Zwölf flämische Richter: Wahlbezirke sind illegal
Seit dem Nachmittag befasst sich der Ministerrat in Brüssel mit einem Schreiben von 12 flämischen Präsidenten Erstinstanzlicher Gerichte. In diesem Schreiben hatten die Richter den Standpunkt vertreten, die geplanten Parlamentswahlen könnten nicht auf der Grundlage der derzeitigen Wahlbezirke abgehalten werden. Diese Wahlbezirke seien ohne eine Spaltung des Wahlbezirks Brüssel-Halle-Vilvoorde ungesetzlich.
Zu diesem Schreiben wurde eine Stellungnahme von Innenministerin Turtelboom und Justizminister De Clerck erwartet. Am Vormittag hatte Vize-Premier Reynders erklärt, man werde keine Auflösung des Parlaments beantragen, ohne sicher zu sein, dass die nachfolgenden Wahlen korrekt abgehalten werden könnten.
Der erste Vorsitzende des Kassationshofes, Ghislain Londers, hat unterdessen die Gerichtspräsidenten aufgefordert, für einen guten Verlauf der Parlamentswahlen zu sorgen. Sie hätten die verfassungsmäßige Pflicht, diese Aufgabe wahr zu nehmen, meinte der höchste Magistrat des Landes.
Turtelboom: "Wahlen ungefährdet"
In der Praxis ist das allerdings nicht möglich, weil alle Parteien sich auf Provinzebene organisiert haben und man 40 Tage vor dem Wahltermin keine Änderung mehr durchführen kann. Dies erklärte Innenministerin Turtelboom, die mit der Organisation der Wahlen beauftragt ist.
Die Wahlen sind nach ihren Angaben durch die Initiative der flämischen Richter nicht gefährdet. In einem Rundfunkinterview erklärte die Ministerin, auch ohne eine Spaltung des Wahlbezirks BHV gebe es einen gesetzlichen Rahmen für die Wahlen.
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