Das Kernkabinett hat sich auf eine Liste von Verfassungsartikeln verständigt, die nach den Wahlen abgeändert werden können.
Wie aus gut informierten Quellen verlautete, übernimmt die Regierung die entsprechende Liste aus dem Jahre 2007 und vervollständigt diese durch vier zusätzliche Verfassungsartikel. Diese Prozedur ist erforderlich, um in der kommenden Legislaturperiode die Verfassung ändern und die Staatsreform weiterführen zu können.
Auch Kammer und Senat müssen diese Liste noch erstellen. Nur die Verfassungsartikel, die auf den drei Listen vorkommen, können nach den Wahlen geändert werden.
Sobald die Liste im Staatsblatt veröffentlicht ist, wird das Parlament automatisch aufgelöst. Innerhalb von 40 Tagen müssen dann Neuwahlen stattfinden. Nach dem jetzigen Stand der Dinge wäre der Wahltermin der 13 Juni, aber auch der 20. Juni wird nicht ausgeschlossen.
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