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  1. Das der Senat jetzt auch zuständig ist für die Erzeugung von Honig, ist anscheinend der letzten Staatsreform zu verdanken. Hoffentlich kommt es da nicht zu Kompetenzstreitigkeiten mit dem regionalen Landwirtschaftsministern. Betreffend der Erzeugung des Honigs muss sich der Senat als föderale Institution auch an regionale Gesetze halten. Im Konfliktfall muss eben der Verfassungsgerichtshof entscheiden.