Zusammenfassend lässt sich die neue Regelung so beschreiben: Privatleute dürfen ihre Drohne nur zu Hause gebrauchen – und zwar bis zu einer maximalen Höhe von zehn Metern über dem Boden. Auch filmen dürfen Privatleute mit ihrem ferngesteuerten Flugobjekt lediglich über Privatgelände – also beispielsweise nur über dem eigenen Garten. Dabei müssen alle gängigen Datenschutzbestimmungen eingehalten werden. Sprich: Den Nachbarn ohne seine vorherige Zustimmung aus der Luft filmen, ist strengstens verboten. Die Drohne in der Nachbarschaft, über einem Fußballfeld oder dem Dorfplatz fliegen lassen, ist Privatleuten ebenfalls strengsten untersagt.
Für Profis gelten andere Regeln: Sie dürfen ihre Drohne sehr wohl im öffentlichen Raum aufsteigen lassen – sogar bis maximal 90 Meter Höhe. Allerdings brauchen die Drohnen-Piloten dazu eine Genehmigung der Luftverkehrsbehörde und sie müssen alle gängigen Datenschutzbestimmungen einhalten. Besonders, wenn sie die Drohen für Filmaufnahmen nutzen. "Es ist logisch, dass wir die Datenschutzbestimmungen einhalten müssen", sagt Drohnen-Pilot Elwin Van Herck – genau wie jedes andere Kamera-Team am Boden auch.
Filmen auf und über Privatgelände soll ohne vorherige Zusage des Grundstücksbesitzers auch künftig verboten sein. Während ihrer Ausbildung erhielten Drohnen-Piloten schon heute die nötige Basis in Sachen Datenschutz, so Van Herck. "Die Menschen, die wir ausbilden wissen genau, was erlaubt ist und was sie nicht dürfen."
Die Datenschutzbehörde hat dem Gesetzentwurf des föderalen Kabinetts jetzt zugestimmt. Die Kammer könnte bereits nach der Sommerpause grünes Licht geben.
Alain Kniebs - Bild: Nicolas Maeterlinck (belga)