Die wallonische Steuer auf Masten und Antennen ist nicht verfassungskonform. Der Verfassungsgerichtshof hat die geltende Regelung am Donnerstag im Grundsatz annulliert. Die Richter gaben damit der Position der Föderalregierung und indirekt auch den Unternehmen Proximus, Mobistar und Base Recht. Die Telekom-Firmen führen bereits seit Jahren einen Streit gegen die Besteuerung der Masten durch die Gemeinden in der Wallonie.
Das Urteil der Verfassungsrichter annulliert die im Budgetentwurf der Wallonischen Region aus dem Vorjahr enthaltene Bestimmung einer Steuer in Höhe von 8.000 Euro pro Mast. Das Gericht lässt wegen der "Schwierigkeiten in finanzieller und juristischer Hinsicht" die Wirkungen des Dekretes aber unangetastet. Die Föderalregierung hatte sich der Klage der Mobilfunk-Betreiber angeschlossen, weil sie die Zuständigkeit der Region anzweifelte.
belga/rkr - Archivbild: Eric Lalmand (belga)