Die Föderalregierung hat am Freitag das Asylrecht verschärft. So soll Familienzusammenführung erst nach fünf Jahren möglich werden, statt wie bisher nach drei Jahren. In den Asylbewerberheimen wird die Möglichkeit von Hausdurchsuchungen ausgeweitet.
Die Aufnahme von Asylbewerbern durch einzelne Bürger wird erschwert und auf bestimmte Flüchtlinge beschränkt.
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