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  • 80 Jahre BRF
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Kein Schadensersatz mehr aus der Schweiz

09.07.201506:15

Letzter Akt in der Sabena-Pleite: Der belgische Staat und zwei Konkursverwalter der Fluggesellschaft werden wohl definitiv keinen Schadensersatz mehr von der ehemaligen Swissair erhalten. Das Schweizer Bundesgericht hat die Beschwerden aus Belgien jetzt abgewiesen. Zusätzliche Forderungen gegenüber der Nachlassmasse von Swissair seien nicht zulässig, so die Richter in Lausanne.

Dabei hatte das Brüsseler Berufungsgericht den Klägern vor einigen Monaten noch Hoffnung gemacht. Die Richter in Belgien hatten die Klage auf zusätzlichen Schadensersatz für rechtmäßig erklärt. Der belgische Staat und die beiden Sabena-Konkursverwalter forderten umgerechnet 720 Millionen Euro aus der Nachlassmasse der Swissair-Muttergesellschaften. Doch sowohl das Obergericht in Zürich als auch das Schweizer Bundesgericht haben die Klage abgewiesen.

Das belgische Urteil sei für den schweizerischen Prozess nicht verbindlich, so die höchsten Richter in der Schweiz. Damit dürfte das letzte Kapitel der Sabena-Pleite geschrieben sein.

Im November 2011, kurz nach den Anschlägen vom 11. September, musste die belgische Fluggesellschaft Konkurs anmelden. Damals war Swissair der Mehrheitsaktionär der Sabena. Hierzulande werden die Schweizer für die Pleite teilweise verantwortlich gemacht. Ironie des Schicksals: Die beiden Nachfolge-Fluglinien Brussels Airlines und Swiss sind heute wieder vereint – in der deutschen Lufthansa-Gruppe.

Alain Kniebs - Archivbild: Jacques Collet (belga)

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