Die wallonische Energie-Kontrollbehörde muss ihre Tarif-Regelung für die privaten Stromerzeuger ändern. In einem langen Urteil erklärt der Lütticher Appellhof die Tarifierung für ungültig. Geklagt hatten Besitzer von Photovoltaikanlagen, die sich in einer VOG zusammengeschlossen hatten.
Die Behörde hatte entschieden, dass diese Stromproduzenten ab 2017 die Netzbenutzung bezahlen sollten, ebenso wie Nutzer, die keinen Strom produzieren. Das Gericht entschied, es sei jetzt an der Behörde, aus diesem Urteil ihre Konsequenzen zu ziehen.
b fs