Der Ministerrat hat grünes Licht für eine Reihe von Reformvorschlägen gegeben, die die Arbeit der Gerichte effizienter und zügiger machen soll. So wird es nach den Plänen von Justizminister Koen Geens nur noch wenige Schwurgerichtsprozesse geben. Diese werden beschränkt auf Fälle von schwerer Gewalt gegen Polizisten und gegen Minderjährige, wenn die Eltern nicht mit einem Strafgerichtsprozess einverstanden sind.
Auch sehen die Gesetzesvorschläge des Justizministers vor, dass im Falle von Formfehlern nicht mehr automatisch ein Freispruch möglich ist. Verurteilte Straftäter, die sich illegal in Belgien aufhalten, sollen künftig bereits sechs Monate vor ihrer Entlassung in ihr Herkunftsland abgeschoben werden können. Zurzeit ist dies zwei Monate vor Ende der Haftzeit der Fall.
belga/mh - Illustrationsbild: Bruno Fahy (belga)