Der Verfassungsgerichtshof hat das seit dem Sommer 2013 geltende Gesetz über die Speicherung von elektronischen und telefonischen Daten für ungültig erklärt. Die auf ein Jahr befristete Datenspeicherung zur Aufklärung und Verfolgung von Straftaten verstößt nach Meinung der Richter gegen die Prinzipien von Gleichheit, Nicht-Diskriminierung und Recht auf Privatsphäre.
Gegen das Gesetz hatten die Rechtsanwälte der frankophonen und der deutschsprachigen Anwaltskammern und die Menschenrechtsliga geklagt. Die Rechtsanwälte hatten unter anderem argumentiert, dass die Regelung eine Schändung ihres Berufsgeheimnisses darstelle und das Vertrauensverhältnis zwischen Rechtsanwalt und Klient belaste.
Die Menschenrechtsliga hatte sich auf ein EugH-Urteil berufen, das die Verhältnismäßigkeit zwischen der Datenspeicherung und dem verfolgten Ziel der Kriminalitätsbekämpfung angezweifelt hatte.
belga/rkr