Bislang kann erst nach 35 Jahren die Erbschaft geregelt werden.
Auf eine Abänderung hatten die Abgeordneten nach der Tsunami-Katastrophe in Südasien vor anderthalb Jahren gedrängt, als mehrere Belgier vermisst wurden.
Vermisst Gemeldete können früher für tot erklärt werden
Vermisst Gemeldete können künftig bereits sieben Jahre nach ihrem Verschwinden offiziell für tot erklärt werden. Darüber hat sich der Justizausschuss der Kammer verständigt.