Bei einer Weigerung kann sich der benachteiligte Partner an eine neutrale Dienststelle wenden, die die nicht gezahlten Beträge zu einem späteren Zeitpunkt zurückfordern soll. Mit mäßigem Erfolg, wie sich herausgestellt hat. Ein Sprecher des Finanzministeriums erklärte, es handele sich um eine Gruppe von Menschen, die entweder nicht bezahlen wollte oder nicht könnten.
vrt/rkr