Hat ein Zug Verspätung, dann müssen Pendler derzeit buchführen: Denn nur wenn die Bahn beispielweise 20 Mal im Halbjahr mehr als eine Viertelstunde zu spät kommt, hat der Reisende Anrecht auf eine Entschädigung. Viel Aufwand für den Passagier und für die SNCB, die die aufwändigen Anträge später prüfen muss.
Beim neuen System gibt es zwar erst eine Entschädigung ab 30 Minuten Verspätung und mehr, allerdings bereits ab dem ersten Mal – und nicht erst im chronischen Verspätungsfall. Läuft ein Zug eine halbe Stunde zu spät im Bahnhof ein, dann haben Passagiere künftig Anrecht auf die Rückerstattung der Hälfte des Reisepreises. Und zwar jedes Mal, wenn ein Zug verspätet in den Bahnhof einläuft.
Als Schritt in die richtige Richtung beschreibt Jan Van Severen vom Fahrgastverband TarinTramBus die neue, deutlich einfachere Regelung. Im vergangenen Jahr musste die SNCB 1,6 Millionen Euro an Entschädigungen bezahlen. Durch das neue System, könnten die Aufwendungen für die Passagiere aber deutlich geringer ausfallen, befürchtet Gianni Tabonne vom Fahrgastverband Navetteurs.be.
Die SNCB vereinfache die Regelung in ihrem Sinne. Die Rückerstattungen bei Verspätungen zwischen 15 und 30 Minuten fielen weg, da mache die Bahn eine große Ersparnis zu Lasten der Pendler, die die täglichen Verspätungen hinnehmen müssten.
Die beste Maßnahme gegen Entschädigungen aller Art seien natürlich pünktliche Züge. In der Hinsicht habe die SNCB noch viel Arbeit, so der Sprecher von TrainTramBus. In Österreich seien nur halb so viel Züge wie in Belgien verspätet, in der Schweiz sogar vier Mal weniger.
Im vergangenen Jahr hatte rund jeder zehnte Zug der SNCB eine Verspätung von sechs Minuten oder mehr.
Illustrationsbild: Nicolas Maeterlinck (belga)