Auf dem Tisch liegt eine Verhandlungsgrundlage, die vorsieht, dass Polizisten vorerst weiter mit 58 aus dem aktiven Dienst ausscheiden dürfen. Während einer vierjährigen Übergangsphase werden sie auf einer Liste der inaktiven Beamten geführt. Anschließend haben sie Anspruch auf ihre Pension.
Ab 2018 soll diese Altersgrenze auf 59 angehoben werden. Voraussetzung ist, dass der Antragsteller mindestens 37 Dienstjahre nachweisen kann. Die Gewerkschaften stehen dem Vorschlag skeptisch gegenüber.
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