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Spanner freigesprochen: Empörung über veraltetes Gesetz

07.05.201510:05
Basketball
Illustrationsbild: Laurie Dieffembacq/Belga

Ein Gerichtsurteil in Flandern sorgt derzeit für Empörung: Obwohl ein Basketballtrainer seine zum Teil minderjährigen Spielerinnen heimlich mit dem Handy in der Dusche gefilmt hat, ist er am Mittwoch vom Berufungsgericht in Antwerpen freigesprochen worden. Grund ist ein veraltetes Gesetz.

Der ehemalige Basketballtrainer Wannes V. aus Diepenbeek bei Hasselt wurde am 30. Januar 2011 auf frischer Tat ertappt. Er war gerade dabei, mit dem Handy seine Spielerinnen heimlich unter der Dusche zu filmen. Die jüngste Spielerin war damals nur 14 Jahre alt. Die Polizei nahm den 26-Jährigen Täter fest, durchsuchte seine Wohnung und fand auf seinem Computer weitere Nacktaufnahmen der jungen Basketballerinnen. Es kam zum Prozess: In Hasselt wurde der Mann zu 18 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.

Allerdings ging Wannes V. in Berufung. Das Argument seiner Anwälte: Das heimliche Filmen stellt keinen Straftatbestand dar, weder die Verletzung der Sittlichkeit noch die sexuelle Nötigung würden erfüllt. Der Kassationshof folgte der Argumentation. Ebenso das Berufungsgericht von Antwerpen, das den Mann jetzt freigesprochen hat. Kein Gesetz sehe die Bestrafung von Voyeurismus vor. Das heimliche Filmen einer nackten Person – ohne deren Zustimmung oder Wissen und ohne dass dabei körperliche oder moralische Gewalt ausgeübt wird – kann in Anbetracht der Gesetzeslage nicht als Verletzung der Sittlichkeit oder Nötigung angesehen werden, erklärt Richterin Liesbeth Knapsen in ihrem Urteilsspruch.

Auch die Tatsache, dass sich auf dem Computer des Angeklagten weitere Nacktaufnahmen der zum Zeitpunkt der Tat minderjährigen Klägerinnen befanden, hat nicht ausgereicht, um den Mann wegen Besitzes von kinderpornographischem Material zu verurteilen, erklärt Gerichtssprecherin Jill De Slovere. Die Aufnahmen zeigen nackte Frauen, die duschen. Und das ist laut Auslegung der Richter kein pornografisches Material, so die Sprecherin. Der Angeklagte wurde freigesprochen.

Die 14 Klägerinnen und Anwalt Marijn Van Nooten sind entsetzt. Bis heute warteten die Opfer auf eine Entschuldigung des Mannes. Außerdem befürchten sie, dass er angesichts des Freispruchs weitermachen könnte. Zu allem Überfluss müssen die 14 Klägerinnen die Prozesskosten tragen. Ihre einzige Hoffnung ist jetzt eine Schadensersatzklage wegen der Verletzung ihrer Bild- und Persönlichkeitsrechte.

Inzwischen werden immer mehr Stimmen laut, um das Gesetz über die Verletzung der Sittlichkeit aus dem Jahre 1867 abzuändern und Voyeurismus, also das Spannen, strafbar zu machen – vor allem in Zeiten von Smartphones und Internet.

Archivbild: Laurie Dieffembacq (belga)

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