August in Kraft treten. Der Gesetzesentwurf vom Juli 2005 verhilft den etwa anderthalb Millionen ehrenamtlich Tätigen zu einem günstigeren Statut. Zukünftig werden sich ehrenamtlich Tätige für ihr freiwilliges Engagement ihre entstandenen Unkosten vergüten lassen können. Die Gesetzesnovelle sieht hierfür einen Höchstbetrag von knapp 992 Euro vor. Einrichtungen, die ehrenamtliche Mitarbeiter einsetzen, müssen für diese zukünftig auch eine Haftpflichtversicherung abschließen. Übermorgen will sich das Plenum der Kammer mit der Gesetzesnovelle beschäftigen.
Gesetzesnovelle für Ehrenamt gutgeheißen
Der Sozialausschuss der Kammer in Brüssel hat heute einen Gesetzesentwurf zur Novellierung der Gesetzgebung zum Ehrenamt gutgeheißen. Das neue Gesetz soll am 1.