Das Brüsseler Polizeigericht hat am Montag einen Fahrer des umstrittenen Fahrdienst-Vermittlers Uber für schuldig befunden, gegen die Taxi-Verordnungen verstoßen zu haben. Dem Gericht zufolge handelt es sich bei Uber nicht um Car-Sharing, sondern um bezahlte Personenbeförderung.
Beim Car-Sharing müsse ein- und dieselbe Strecke gemeinsam und ohne Bezahlung zurückgelegt werden. Der Dienst entspreche diesen Kriterien nicht. Daher könne man Uber als Taxiunternehmen betrachten.
Die Fahrer, die für den Fahrdienst unterwegs seien, müssten demnach auch die Taxi-Verordnungen respektieren.
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