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  • 80 Jahre BRF
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Kontrollbesuch bei Arbeitslosen durch das ONEM

04.05.201506:00

Im Kampf gegen Sozialbetrug haben die Behörden eine neue Waffe: Ab sofort dürfen sie unangekündigte Kontrollbesuche bei Arbeitslosen zu Hause machen. Etwa bei schwerem Verdacht auf Wohnsitzbetrug.

Die Beamten des Landesamt für Arbeitsbeschaffung – besser bekannt unter seiner französischen Abkürzung ONEM – dürfen jetzt zu Hause bei den Arbeitslosen vorstellig werden – und zwar ohne es vorher anzukündigen. Staatssekretär Bart Tommelein von der OpenVLD hat dafür grünes Licht gegeben.

Ganz früher waren solche Kontrollbesuche bereits erlaubt, aber seit einer Änderung im Jahr 2000 mussten die Fahnder ihren Hausbesuch zehn Tage im Voraus anmelden. Außerdem gab es zunächst eine Vorladung zum Klärungsgespräch auf dem Amt. Jetzt dürfen die Beamten also direkt nach Hause kommen.

Es geht darum, mögliche Betrugsfälle im Zusammenhang mit dem Wohnsitz aufzuklären. Also, wenn Arbeitslose angeben alleinwohnend zu sein, in Wirklichkeit aber mit jemand anderem zusammenleben und dadurch höhere Bezüge kassieren, als ihnen eigentlich zustehen. Im vergangenen Jahr gab es rund 30.000 angekündigte Kontrollen bei schwerem Betrugsverdacht. Und immerhin: Jeder dritte Fall hat sich tatsächlich als Betrug herausgestellt.

Reaktionen

Die Reaktionen sind ganz gemischt. In Regierungskreisen begrüßt man die Maßnahme. Man könne mögliche Betrugsfälle jetzt besser aufdecken. Außerdem würde nur bei schwerem Betrugsverdacht zu den Kontrollen gegriffen. Etwa, wenn Wasser- oder Stromverbrauch so niedrig sind, dass man davon ausgehen muss, dass in der Wohnung in Wahrheit niemand wohnt. Es sei keinesfalls so, dass die Arbeitssuchenden unter Generalverdacht gestellt würden.

Genau das vermutet allerdings Yves Martens vom Komitee gegen die Diskriminierung von Arbeitslosen. Arbeitslose seien inzwischen die am meisten kontrollierten Personen des Landes, beklagt Martens. Jetzt gingen die Behörden allerdings einen Schritt zu weit. Die unangekündigten Kontrollbesuche seien eine Verletzung der Privatsphäre.

Die Gewerkschaften sind etwas nuancierter. Ein FGTB-Sprecher erklärt in der Zeitung De Standaard, er sei nicht gegen solche Kontrollen – immerhin würden Betrugsfälle aufgedeckt. Aber man habe den Eindruck, dass die Regierung einseitig vorgehe. Steuerhinterzieher würden nicht mit demselben Enthusiasmus verfolgt, so der Gewerkschaftssprecher.

Der Arbeitslose kann die Kontrolleure vom ONEM zwar wieder wegschicken. Allerdings geht das Ganze dann eine Etage höher. Und zwar an die Justiz, dann wird ein Untersuchungsrichter mit der Sache betraut.

Bild: Siska Gremmelprez (belga)

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