Das Gesetz über kommunale administrative Strafen ist verfassungskonform. Das hat das Verfassungsgericht am Donnerstag geurteilt. Geklagt hatten unter anderem der Kinderschutzbund "Kinderrechtencoalitie Vlaanderen", die Liga für Menschenrechte ("Liga voor de Mensenrechten", "Ligue des Droits de l'Homme") und Gewerkschaften.
Die Liga hatte gehofft, dass der Begriff des "ungebührlichen Verhaltens" schärfer gefasst würde. Beanstandet wurde auch die niedrige Altersgrenze von 14 Jahren. In dem Gesetz gebe es aber Garantien, dass die Rechte der Minderjährigen gewahrt blieben. Unter anderem dürfen sie im Falle einer Bestrafung eine Anhörung verlangen.
Seit 2014 kann man ab 14 Jahren für "ungebührliches Verhalten" von der Gemeinde bestraft werden. Vor allem in Flandern hatten Auswüchse bei der Auslegung dieses Begriffes für Schlagzeilen gesorgt.
belga/fs/km