Farid Bamouhammad hat am Freitagnachmittag das Gefängnis von Saint-Gilles verlassen. Zuvor hatte das das Brüsseler Strafvollzugsgericht aus medizinischen Gründen grünes Licht dafür gegeben. Letzte Woche war Bamouhammad ins Gefängnis von St. Gilles zurückgekehrt.
Er war im November 2014 unter Auflagen frei gelassen worden, auch aus medizinischen Gründen. Das hatte die Justiz in zweiter Instanz jedoch wieder zurückgezogen.
Danach war das Strafvollzugsgericht am Zug. Bei dieser Prozedur wird unter anderem aufgrund der Berichte des Gefängnisdirektors, des Gefängnisarztes und auch der Staatsanwaltschaft geurteilt. Die Anwälte von Farid Bamouhammad legten offenbar mehrere Atteste vor und wiesen darauf hin, dass ihr Mandant sich in den Monaten, in denen er nicht im Gefängnis war, ruhig verhalten habe.
Das Gericht beschloss die Freilassung aus medizinischen Gründen, allerdings mit Auflagen. Zu den Auflagen gehören ein Alkoholverbot, ein Verbot, das Land zu verlassen, und die Auflage, mit der Justiz in Kontakt zu bleiben. Insgesamt wurden 16 Auflagen festgelegt. Das Urteil tritt in Kraft, wenn Farid Bamouhammad den Auflagen zustimmt.
Farid le Fou saß seit 1985 in Haft, unter anderem wegen mehrfachen Mordversuchs. Während seiner Haftzeit wurde er dutzende Male verlegt, weil es zu Problemen in den Haftanstalten gekommen war. Er gilt als äußerst aggressiv.
belga/fs/est - Foto: Belga