Bamouhammad, besser bekannt als "Farid le Fou", war vor vier Monaten aus gesundheitlichen Gründen aus der Haft entlassen worden. Justizminister Koen Geens (CD&V) jedoch hatte Einspruch gegen das Urteil eingelegt.
Am Montag entschied der Appellationshof, dass die Freilassung aufgehoben wird und Bamouhammad ins Gefängnis zurück muss. Wann das geschehen soll, muss die Staatsanwaltschaft entscheiden.
vrt/jp