Verkehrsministerin Jacqueline Galant (MR) will in Kürze einen Gesetzentwurf zum Umgang mit Drohnen vorlegen. Bislang sind die kleinen Flugzeuge in Belgien verboten.
Künftig sollen sie erlaubt sein, wenn sie dem privaten Freizeitvergnügen dienen. Allerdings gibt es Beschränkungen bei der Nutzung. So dürfen Hobbyflieger mit den ferngesteuerten Geräten nur über ihr eigenes Grundstück fliegen. Das Grundstück des Nachbarn darf nur mit dessen Zustimmung überflogen werden.
In jedem Fall gilt eine maximale Flughöhe von 30 Metern. Außerdem muss immer der Schutz des Privatlebens gewahrt werden, das heißt, Fotos oder Filmaufnahmen der Nachbarschaft dürfen nicht gemacht werden.
Wer Drohnen beruflich nutzt, darf bis zu 90 Meter hoch fliegen.
vrt/jp - Archivbild: Daniel Karmann (dpa)