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Geens will Gefängnisstrafen von unter einem Jahr abschaffen

18.03.201519:06
Justizminister Koen Geens
Justizminister Koen Geens

Justizminister Koen Geens will Haftstrafen von unter einem Jahr aus dem Strafgesetzbuch streichen. Künftig soll es darüber hinaus einheitliche Regeln geben in Bezug auf die Länge der Untersuchungshaft. Geens plädiert auch für eine Neuordnung der Schwurgerichts-Prozeduren.

Die Justiz müsse einfach effizienter und zielgerichteter werden, meint Justizminister Koen Geens. Er hat am Mittwoch im Parlament seinen mit Spannung erwarteten Entwurf einer Justizreform vorgestellt.

Beispiel: Haftstrafen von unter einem Jahr will Geens abschaffen. Im Grunde erreiche man dadurch doch nur das Gegenteil, bei so kurzen Aufenthalten im Gefängnis kämen viele allenfalls auf noch krummere Gedanken, so Geens. Man entferne sich dadurch nur von einer erfolgreichen Resozialisierung. Generell sollten Häftlinge mindestens die Hälfte ihrer Strafe absitzen, und nicht wie bislang nach einem Drittel freikommen können.

Bekämpfen will der Justizminister auch den Wildwuchs in Sachen U-Haft. Sichtbarster Punkt: Wenn dem Verdächtigen eine Gefängnisstrafe von unter drei Jahren droht, dann soll es statt U-Haft nur noch eine Aufsicht mit elektronischer Fußfessel geben. Bei höheren Strafmaßen soll die U-Haft zeitlich befristet werden.

Schließlich plädiert der Justizminister dafür, dass nicht mehr alle Verbrechen automatisch vor einem Schwurgericht landen. Das sollte nur noch für emotionale Tötungsdelikte gelten. Die Bereiche Bandenkriminalität oder Terrorismus könnten durchaus künftig von Strafgerichten übernommen werden.

Bild: Jasper Jacobs/BELGA

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