Anne-Marie Lizin legt gegen ihre Verurteilung Kassationsbeschwerde ein. Ihr Anwalt erklärte, das Urteil begründe mit keinem Wort, dass Anne-Marie Lizin ihr Einverständnis gegeben habe, diese Stunden von der Dienstzeit abzurechnen: Es habe sich um einen Prozess aus prinzipiellen Gründen gehandelt.
Der Anwalt wies auch darauf hin, seiner Mandantin untersage das Urteil, ein öffentliches Amt auszuführen, nicht aber, ihr Wahlmandat wahrzunehmen. Deshalb könne sie auch weiterhin im Stadtrat tagen.
Die frühere Bürgermeisterin von Huy, Anne-Marie Lizin, war am Donnerstag zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt worden. Ihr waren Interessenkonflikte zur Last gelegt worden. Außerdem muss die frühere Senatspräsidentin eine Geldstrafe von 1100 Euro zahlen und darf sich während fünf Jahren nicht zur Wahl stellen. Das beschloss das Lütticher Appellationsgericht und bestätigte damit das Urteil des Gerichtes Erster Instanz.
Anne-Marie Lizin soll in ihrer Zeit als Bürgermeisterin von Huy im Vorfeld der Föderalwahlen 2007 städtisches Personal damit beauftragt haben, während ihrer Arbeitszeit Wahlwerbung für die PS zu verteilen. Gegen das Urteil des Gerichtes Erster Instanz war Anne-Marie Lizin in Berufung gegangen.
Das Urteil gegen drei städtische Bedienstete wurde ausgesetzt. Der Stadtsekretär Michel Borlée wurde freigesprochen.
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