Die Vaterschaftsklage einer Belgierin gegen den früheren spanischen König Juan Carlos wird vermutlich klassiert.
Die Staatsanwaltschaft empfahl dem Obersten Gerichtshof in Madrid, die Klage aus Mangel an Beweisen abzuweisen. Zudem lehnte die Staatsanwaltschaft die Forderung der 48-jährigen Ingrid Sartiau nach einem DNA-Test ab.
Nach Darstellung von Ingrid Sartiau hatte ihre Mutter 1965 eine Liebschaft mit dem damaligen spanischen König.
belga/mh - Archivbild: Dani Pozo (afp)