Dort soll er über sein persönliches Konto Zahlungen im Namen seiner Mandanten abgewickelt haben. Bourgeois verweigert den Steuerbehörden, die Zahlungen einzusehen. Er beruft sich dabei auf sein Berufsgeheimnis und erklärt, dass die Gelder kein persönliches Einkommen darstellen. Ein Gericht in Brügge hat Bourgeois nun unter Androhung eines Zwangsgeldes von 500 Euro pro Tag verpflichtet, den Behörden Einblick zu geben. Das Ehepaar Bourgeois will gegen das Urteil in Berufung gehen.
vrt/ok